Maximilian Bachmann – Fachanwalt für Arbeitsrecht
Erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Maximilian Bachmann.
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt per E‑Mail mit uns auf oder treten Sie telefonisch mit uns in Kontakt.
2. Ersteinschätzung
Innerhalb eines Werktages erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht.
3. Vertretung
Nach Einschätzung und Beratung der Handlungsoptionen verhandeln wir auf Wunsch Ihre Abfindung für Sie oder übernehmen die gerichtliche Vertretung.
Klärung des Sachverhalts
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Besprechung von Handlungsoptionen
Kostenprognose
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Maximilian Bachmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sollten Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Maximilian Bachmann gerne Rede und Antwort.
Kostenlose Ersteinschätzung durch Maximilian Bachmann
Insbesondere in eiligen und dringlichen Fällen – wie beispielsweise bei Erhalt einer Kündigung oder dem Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages – können Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Maximilian Bachmann wenden. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung gibt er Ihnen schon die ersten wichtigen Hinweise, die den Grundstein für einen erfolgreichen Abschluss Ihres Anliegens legen.
Transparente Kosten
Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt in der Regel telefonisch oder per Videotelefonat, wobei die Kanzlei die technischen Voraussetzung hierfür bereitstellt. Bereits bei der kostenlosen Ersteinschätzung gibt er erste Handlungsempfehlungen. Er zeigt Chancen auf, benennt aber ebenso mögliche Risiken. Rechtsanwalt Maximilian Bachmann informiert ebenso transparent über die möglichen Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung. So wissen Sie jederzeit, was auf Sie zukommt.
Vertrauensvolle Abstimmung
Im Rahmen eines Mandates erfolgt eine enge und persönliche Abstimmung zwischen Rechtsanwalt Bachmann und Ihnen, so dass Sie umfassend und laufend über den Stand Ihrer Angelegenheit unterrichtet sind. Schließlich sind es Ihre Ziele, die erreicht werden sollen.
Einfacher Kontakt mit Maximilian Bachmann
Sollten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung benötigen, kontaktieren Sie mich einfach und schnell per Telefon unter 030 2849740 oder per E‑Mail unter bachmann@grawert.berlin. Bei Fragen finden sich erste Antworten gegebenenfalls bereits in meinen Rechtstipps auf www.anwalt.de oder auf unserer neuen Homepage unter anwalt-arbeitsrecht-berlin-brandenburg.de
Schneller Kontakt innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Transparente Kostenprognose bzw. Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Kompetente Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht
Information der Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Maximilian Bachmann
Maximilian Bachmann
Rechtsanwalt Maximilian Bachmann ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2018 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schon im Referendariat vor dem zweiten juristischen Staatsexamen spezialisierte er sich auf das Arbeitsrecht. So durchlief er eine wichtige Station beim Arbeitsgericht Berlin, in einer renommierten Kanzlei für Arbeitsrecht in Berlin und war in der Personalabteilung eines Dax-Unternehmens als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
Herr Rechtswalt Bachmann verfügt daher über sehr umfangreiche Erfahrung insbesondere im Bereich der Kündigungsschutzklagen. Er besitzt ein hervorragendes Gespür für das richtige Timing. Die jeweils zu unternehmenden prozessualen oder außergerichtlichen Schritte stimmt er offen mit Ihnen ab.

Frist Kündigungsschutzklage

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit

Kündigungsfrist Arbeitgeber

Kündigungsschutz Schwangerschaft

Leitender Angestellter Kündigungsschutz

Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutz Kurzarbeit

Kündigungsschutzklage

Aufhebungsvertrag

Betriebsbedingte Kündigung

Arbeitsvertrag kündigen

Befristeter Arbeitsvertrag



