In drei Schritten zu Ihrem Recht:
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt per E‑Mail mit uns auf oder treten Sie telefonisch mit uns in Kontakt.
2. Ersteinschätzung
Innerhalb eines Werktages erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht.
3. Vertretung
Nach Einschätzung und Beratung der Handlungsoptionen verhandeln wir auf Wunsch Ihre Abfindung für Sie oder übernehmen die gerichtliche Vertretung.
Klärung des Sachverhalts
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Besprechung von Handlungsoptionen
Kostenprognose
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Ulrike Fuchs
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und München. Rechtsreferendariat in Berlin.
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1997, Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2003.
Frau Fuchs ist zudem Lehrbeauftragte für Recht im Unternehmen / Arbeitsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.

Maximilian Bachmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2014.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2018.
Mitgliedschaften:
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- AWO – Arbeiterwohlfahrt
- BFC Preussen 1894 e. V. – Handball
- Berliner Freundes- und Förderkreis Arbeitsrecht „Gestern-Heute-Morgen” e. V.

Kirsten Schimmelpenning
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1992.
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2001.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Verein der Berliner Kaufleute und Industrieller e.V.

Thomas Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1991.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996.
Mitgliedschaften:
- Vereinsvorsitzender SV Blau Weiss Berolina Mitte 1949 e.V.
- Präsident Bezirkssportbund Mitte
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Schneller Kontakt innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Transparente Kostenprognose bzw. Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Kompetente Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht
Information der Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Die Kündigungsschutzklage ist die richtige Klageart um gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrages vorzugehen. Mit ihr macht ein Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung unwirksam ist. Durch eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die angegriffene Kündigung beendet wird.
Kündigungsschutzklage und Abfindung
Eine Kündigungsschutzklage richtet sich nicht auf Zahlung einer Abfindung. Die Zahlung einer Abfindung ist aber häufig Ergebnis der Vergleichsverhandlungen des Kündigungsrechtsstreites.
Wo und wann ist eine Kündigungsschutzklage einzulegen?
Wichtig ist, schnell zu reagieren! Nach § 4 KschG gilt, dass auch unwirksame Kündigungen das Arbeitsverhältnis wirksam beenden, soweit gegen die Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erhoben wird.
Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, muss schnell Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Örtlich zuständig ist insbesondere das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
Wird keine Kündigungsschutzklage erhoben, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des in der Kündigung angegebenen Datums.
In welchen Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Oft lässt sich die Wirksamkeit einer Kündigung nicht auf den ersten Blick beurteilen. Die Erfolgsaussichten verbessern sich, wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist oder besonderer Kündigungsschutz besteht.
Ob tatsächlich Kündigungsgründe vorliegen, entscheidet das Gericht. Der Arbeitgeber muss jedoch Kündigungsgründe gerichtlich darlegen und beweisen. Durch Einlegung einer Kündigungsschutzklage verbessert sich somit die Position des Arbeitnehmers, eine Abfindung zu vereinbaren.
Wie ist der Ablauf eines Kündigungsrechtsstreites?
Nach Eingang der Klage bestimmt das Arbeitsgericht einen Gütetermin. Die Parteien erörtern in diesem Termin den Sachverhalt. Oft kann schon hier ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen werden.
Kommt es nicht zu einer Einigung, bestimmt das Arbeitsgericht einen Kammertermin. Da ein Arbeitgeber die Kündigungsgründe darlegen und beweisen muss, setzt das Arbeitsgericht ihm eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Auf diese wiederum kann dann schriftlich Stellung genommen werden. Der Abschluss eines Vergleiches ist aber weiterhin möglich.
Wer trägt die Kosten eines Kündigungsrechtsstreites?
§ 12a ArbGG sieht vor, dass jede Partei in der ersten Instanz die Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst trägt.
Die Gerichtskosten sind vom Verlierer des Kündigungsrechtsstreites zu übernehmen. Endet das Verfahren durch einen Vergleich, entfallen die Gerichtsgebühren.

Frist Kündigungsschutzklage

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit

Kündigungsfrist Arbeitgeber

Kündigungsschutz Schwangerschaft

Leitender Angestellter Kündigungsschutz

Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutz Kurzarbeit

Kündigungsschutzklage

Aufhebungsvertrag

Betriebsbedingte Kündigung

Arbeitsvertrag kündigen

Befristeter Arbeitsvertrag



