In drei Schritten zu Ihrem Recht:
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt per E‑Mail mit uns auf oder treten Sie telefonisch mit uns in Kontakt.
2. Ersteinschätzung
Innerhalb eines Werktages erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht.
3. Vertretung
Nach Einschätzung und Beratung der Handlungsoptionen verhandeln wir auf Wunsch Ihre Abfindung für Sie oder übernehmen die gerichtliche Vertretung.
Klärung des Sachverhalts
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Besprechung von Handlungsoptionen
Kostenprognose
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Ulrike Fuchs
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und München. Rechtsreferendariat in Berlin.
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1997, Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2003.
Frau Fuchs ist zudem Lehrbeauftragte für Recht im Unternehmen / Arbeitsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.

Maximilian Bachmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2014.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2018.
Mitgliedschaften:
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- AWO – Arbeiterwohlfahrt
- BFC Preussen 1894 e. V. – Handball
- Berliner Freundes- und Förderkreis Arbeitsrecht „Gestern-Heute-Morgen” e. V.

Kirsten Schimmelpenning
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1992.
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2001.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Verein der Berliner Kaufleute und Industrieller e.V.

Thomas Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1991.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996.
Mitgliedschaften:
- Vereinsvorsitzender SV Blau Weiss Berolina Mitte 1949 e.V.
- Präsident Bezirkssportbund Mitte
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Schneller Kontakt innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Transparente Kostenprognose bzw. Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Kompetente Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht
Information der Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Leider gibt es dieses Situationen immer wieder. Der Arbeitnehmer steht im Personalgespräch vor der Wahl: Ausspruch der Kündigung oder Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Dabei raten wir in jedem Fall: Unterschreiben Sie zunächst nichts, sondern lassen Sie sich den Aufhebungsvertrag zur Prüfung aushändigen. Jedem seriösen Arbeitgeber sollte die Tragweite der „Entscheidung“ zwischen Kündigung oder Aufhebungsvertrag bewusst sein. Sie sollten sich daher auf eine rechtliche Überprüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht berufen.
Es stellt sich dann im Einzelfall die Frage, ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag günstiger ist. Die Vor- und Nachteile einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages fassen wir hier kurz zusammen:
Kündigung / Aufhebungsvertrag
Kündigung
Im Falle einer Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit gegen diese innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einzulegen und die Wirksamkeit gerichtliche überprüfen zu lassen. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung braucht der Arbeitgeber personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe ansonsten ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Liegen keine der genannten Gründe vor oder ist es zumindest zweifelhaft, kann in den meisten Fällen – je nach Zielsetzung– auch eine Abfindung verhandelt werden.
Ist die Kündigung jedoch wirksam beendet diese grundsätzlich das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung. Eine Sperre tritt dabei regelmäßig nur ein, wenn ein verhaltensbedingter Grund für die Kündigung vorliegt.
Aufhebungsvertrag
Der Vorteil eines Aufhebungsvertrages gegenüber einer Kündigung ist für beide Parteien die Rechtssicherheit.
Für einen Arbeitnehmer kann der Aufhebungsvertrag der Kündigung vorzuziehen sein, wenn ein kurzfristiger Wechsel des Arbeitgebers beabsichtigt ist. Kündigungsfristen sind im Gegensatz zur Kündigung bei einem Aufhebungsvertrag nicht einzuhalten. Je nach Verhandlungsgeschick kann es auch hier möglich sein, eine hohe Abfindung zu erzielen.
Der Nachteil eines Aufhebungsvertrages ist natürlich, dass das bisherige Arbeitsverhältnis beendet wir. Auch droht eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Individuelle Beratung empfehlenswert!
Nach unserer Erfahrung lassen sich oft eine einem Kündigungsrechtsstreit höhere Abfindungen erzielen als in einem Aufhebungsvertrag. Dieses gilt jedoch nicht generell sondern hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich bei der Entscheidung zwischen Kündigung oder Aufhebungsvertrag professionell unterstützen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Frist Kündigungsschutzklage

Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit

Kündigungsfrist Arbeitgeber

Kündigungsschutz Schwangerschaft

Leitender Angestellter Kündigungsschutz

Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Kündigungsschutz Kurzarbeit

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Aufhebungsvertrag

Betriebsbedingte Kündigung

Arbeitsvertrag kündigen

Befristeter Arbeitsvertrag



