In drei Schritten zu Ihrem Recht:
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie einfach Kontakt per E‑Mail mit uns auf oder treten Sie telefonisch mit uns in Kontakt.
2. Ersteinschätzung
Innerhalb eines Werktages erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falles durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht.
3. Vertretung
Nach Einschätzung und Beratung der Handlungsoptionen verhandeln wir auf Wunsch Ihre Abfindung für Sie oder übernehmen die gerichtliche Vertretung.
Klärung des Sachverhalts
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Besprechung von Handlungsoptionen
Kostenprognose
Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung
Nach Zugang der Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Ulrike Fuchs
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg und München. Rechtsreferendariat in Berlin.
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1997, Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2003.
Frau Fuchs ist zudem Lehrbeauftragte für Recht im Unternehmen / Arbeitsrecht des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Berlin.

Maximilian Bachmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2014.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2018.
Mitgliedschaften:
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- AWO – Arbeiterwohlfahrt
- BFC Preussen 1894 e. V. – Handball
- Berliner Freundes- und Förderkreis Arbeitsrecht „Gestern-Heute-Morgen” e. V.

Kirsten Schimmelpenning
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1992.
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2001.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Verein der Berliner Kaufleute und Industrieller e.V.

Thomas Meyer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 1991.
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996.
Mitgliedschaften:
- Vereinsvorsitzender SV Blau Weiss Berolina Mitte 1949 e.V.
- Präsident Bezirkssportbund Mitte
- IG Metall
- Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Schneller Kontakt innerhalb von 24 Stunden
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
Transparente Kostenprognose bzw. Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Kompetente Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht
Information der Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Datum. Er kann die offenen Rechtsfragen aus dem Arbeitsverhältnis abschließend regeln. Ein gesetzlicher Anspruch für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages besteht nicht. Ein Aufhebungsvertrag kann nur im gegenseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden.
Wann schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag?
Der häufigste Fall ist, dass der Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zukommt und ihm einen Aufhebungsvertrag anbietet. Der Arbeitgeber möchte so die Rechtsunsicherheit beseitigen, die mit dem Ausspruch einer Kündigung verbunden sind. Denn im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes brauchte er für den Ausspruch einer wirksamen Kündigung personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Möchte er einen Kündigungsrechtsstreit und Rechtsunsicherheiten vermeiden, kann er dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten.
Aus Sicht des Arbeitnehmers bietet sich die Aufhebung insbesondere dann an, wenn er den Arbeitgeber kurzfristig wechseln möchte.
Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Der Vorteil eines Aufhebungsvertrages im Vergleich zu einer Kündigung liegt darin, nicht an Kündigungsfristen gebunden zu sein. Das Beendigungsdatum kann frei gewählt werden. Auch findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, so dass der Arbeitgeber häufig das größere Interesse am Abschluss eines Aufhebungsvertrages hat.
Für Arbeitnehmer kann die Vertragsaufhebung dann vorteilhaft sein, wenn er beabsichtigt den Arbeitgeber zu wechseln oder es schafft, eine hohe Abfindung zu vereinbaren.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die gegenseitigen Ansprüche abschließend geregelt werden können. Ein gut formulierter Aufhebungsvertrag schafft somit Rechtsicherheit.
Welche Formerfordernisse müssen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages eingehalten werden?
623 BGB bestimmt, dass ein Aufhebungsvertrag nur in schriftlicher Form abgeschlossen werden kann. Die Unterschrift beider Parteien ist grundsätzlich auf einer einheitlichen Urkunde erforderlich.
Was ist beim Aufhebungsvertrag noch zu beachten?
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollte gut überlegt sein. Häufig führt ein solcher dazu, dass es zu einer Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld kommt. Dadurch entfallen dann die vermeintlichen Vorteile für Arbeitnehmer.
Gerne beraten wir Sie, wenn Sie Aufhebungsvertrag angeboten bekommen haben, erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen. Sollte eine Kündigung unausweichlich sein, übernehmen wir selbstverständlich auch eine mögliche gerichtliche Vertretung.

Frist Kündigungsschutzklage

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